Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anreise / Abreise

Die Anreise kann am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr bis spätestens 21:00 Uhr (bis 24:00 Uhr unter Voraussetzung 2) erfolgen. Die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag.

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Sollte die Mieterin oder der Mieter am Anreisetag bis 24 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Die Vermieterin kann dann über das Gästehaus frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei Übernachtung mietfremder Personen (Besuchende) sind den Vermietern die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.

2. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto der Vermieterin seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist fällig bei Anreise.

Dieser kann in bar bezahlt bzw. vorab überwiesen werden. Nur wenn die Schlusszahlung vorab erfolgt ist, kann eine Anreise bis 24:00 Uhr erfolgen.

Wird die Frist zur Anzahlung nicht eingehalten, so können die Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei sehr kurzfristiger Buchung ist eine Barzahlung vor Ort möglich.

Der in der Buchungsbestätigung angegebene Gesamtbetrag erhält die Nebenkosen (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ) sowie die Servicepauschale (Parkplatz, Nutzung Bücher und Spielesammlung).

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen. Im Falle eines Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schaden verpflichtet. Bei Stornierungen bis 30 Tagen vor Reisebeginn erfolgt eine Erstattung der Anzahlung. Danach wird die Anzahlung einbehalten. Es zählt das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist erforderlich.

Der Mieterin bzw. dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Die Vermieter behalten sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises bez. der getätigten Anzahlung. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

4. Pflichten der Mieterin / des Mieters

Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und bzw. oder dessen Inventar auftreten, ist die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei den Vermietern anzuzeigen. Die Mieterin bzw. der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei den Vermietern gemeldet werden, ansonsten haftet auch die Mieterin bzw. der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei den Vermietern eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind von der Mieterin bzw. vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.

Wird die Wohnung stark verschmutzt hinterlassen, wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 100,00€ erhoben.

Bei Verlust der Schlüssel behalten sich die Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und der Mieterin bzw. dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Sollte die Mieterin bzw. der Mieter für eine eventuelle Schadenregulierung die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies der Vermieterin unter Nennung von Namen, Anschrift, der Versicherungsnummer und der Versicherung mitzuteilen.

Eine Untervermietung des Objektes durch die Mieterin bzw. den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen im Ferienhaus ohne Wissen der Vermieterin ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe Punkt 1).

Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen.

Sollte die Mieterin bzw. der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegengebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet.

Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt. Im Umkreis von 15km befinden sich mehrere E-Ladestationen.

5. Haustiere

Tiere sind im Gästehaus „Altes Wirtshaus“ nur in Absprache erlaubt. Bei Missachtung behalten sich die Vermieter vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten der Mieterin bzw. des Mieters durchführen zu lassen.

6. Datenschutz

Die Mieterin bzw. der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über die Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Mieterin bzw. der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung der Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z.B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

7. WLAN-Nutzung

Die Vermieter unterhalten in ihrem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen sind in der Info-Mappe der Ferienwohnung enthalten. Sie gestattet der Mieterin bzw. dem Mieter für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienhaus die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Die Mieterin bzw. der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Die Vermieter behalten sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren oder von einer weiteren Nutzung auszuschließen.

Die Vermieter hafteten nicht für Störungen des WLAN-Zugangs und ist berechtigt den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs ggf. einzuschränken.

Der Mieterin bzw. dem Mieter ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherungsmaßnahmen z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt die Vermieterin nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Vermieter. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenen Risiko. Für Schäden an Endgeräten oder Daten, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist die Mieterin bzw. der Mieter allein verantwortlich. Nimmt die Mieterin bzw. der Mieter über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten selbst zu tragen. Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung de WLAN geltendes Recht einzuhalten.

Insbesondere:

  • Keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohlichen Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen

Die Mieterin bzw. der Mieter stellt die Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegenden Vereinbarungen zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw., deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.  Die Mieterin bzw. der Mieter wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLAN des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um die Vermieter, wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welche Mieterin bzw. welcher Mieter, wann das WLAN genutzt hat.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedinge und örtliche Begebenheiten. Die Vermieter sind aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung der Vermieter für die Benutzung bereitgestellter Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters bzw. der Vermieterin erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Die Vermieter haften nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Vandalismus oder Feuer. Die Mieterin bzw. der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet die Mieterin bzw. der Mieter in vollem Umfang.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Website dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieter.